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seit 1990

von Boehn

Ingo Harms

Fachanwalt für Versicherungsrecht & Brandschäden


Hannover/Burgwedel

Telefon: 05139 95 29 386

Email: info@anwaltskanzlei-harms.de

WhatsApp Chat: 01577 21 03 46060

Rechtsgebiete

Versicherungsrecht seit 40 Jahren

Rechtsanwalt für Brandschäden: Nutzen Sie den Wissensvorsprung eines „Insiders“

Ein Wohnhausbrand oder ein Feuer im Gewerbebetrieb vernichtet nicht nur Sachwerte, sondern oft auch Existenzen. Wenn dann noch die Gebäude- oder Hausratversicherung die Regulierung verweigert oder verzögert, stehen Betroffene vor dem Nichts. Genau hier komme ich ins Spiel – mit einer Perspektive, die den entscheidenden Unterschied macht.

Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle und vereidigter Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen umfassend. Mein Fokus liegt dabei klar auf dem Sachversicherungsrecht. Doch mein Hintergrund unterscheidet mich von vielen Kollegen: In den vergangenen Jahren habe ich vorrangig die Interessen der Versicherungswirtschaft vertreten.

Ich kenne die Strategien, die Prüfschemata und die „roten Tücher“ der Versicherer aus dem Effeff. Heute stelle ich dieses Insider-Wissen in Ihren Dienst.

Warum „Spezialisierung“ bei Brandschäden überlebenswichtig ist

Ein Brandschaden ist juristisch hochkomplex. Es geht fast immer um hohe Summen und existenzielle Fragen. Die Versicherer schicken spezialisierte Schadensregulierer und Gutachter. Wer hier als Laie versucht, auf Augenhöhe zu verhandeln, zieht oft den Kürzeren.

Meine Schwerpunkte liegen in den Bereichen:

  • Gebäudeversicherung: Schäden an der Immobilie selbst.
  • Hausratversicherung: Schäden an Inventar und Möbeln.
  • Inhaltsversicherung: Schäden an gewerblicher Ausstattung und Warenlagern.

Die Gefahr der „Obliegenheitsverletzung“

Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass der Vertrag nicht nur Rechte, sondern auch strenge Pflichten (Obliegenheiten) enthält. Vorsicht: Die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kann Ihren Versicherungsschutz massiv gefährden und zu einer drastischen Kürzung oder gar zum kompletten Wegfall der Entschädigungsleistung führen.

Typische Fallstricke sind:

  1. Mangelnde Schadenminderung: Nach dem Brand müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, um den Schaden nicht größer werden zu lassen (z.B. Abdecken eines offenen Dachs bei Regen).
  2. Falsche Angaben: Ungenaue Angaben in der Schadensmeldung können als Arglist ausgelegt werden.
  3. Veränderung des Schadenortes: Aufräumarbeiten, bevor der Versicherer den Ort freigegeben hat.

Um einen reibungslosen Ablauf der Schadenregulierung zu gewährleisten, übernehme ich für Sie sofort die Abstimmung der Vorgehensweise mit dem Versicherer. Wir vermeiden Verzögerungen, bevor sie entstehen.

Mehr als nur Geld: Strafrecht und Verwaltungsrecht

Ein Brand zieht oft Kreise, die über das Versicherungsrecht hinausgehen. Dank meiner Zulassung und Erfahrung decke ich auch die angrenzenden Rechtsgebiete ab, die bei einem Feuer fast immer relevant werden:

1. Strafrecht (Brandursachenermittlung)

Sobald die Feuerwehr abrückt, kommt oft die Polizei. Bei fast jedem größeren Brand wird wegen des Verdachts auf fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung ermittelt.

  • Gerät der Versicherungsnehmer ins Visier der Ermittler, zahlt die Versicherung vorerst nicht.
  • Ich sorge als Strafverteidiger dafür, dass Sie in diesem Stadium keine Fehler machen, die Sie später den Versicherungsschutz kosten könnten.

2. Verwaltungsrecht (Behördenärger)

Nach einem Brand schalten sich oft Bauämter oder Umweltbehörden ein.

  • Droht eine Abrissverfügung?
  • Gibt es Auflagen zur Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser?
  • Wird der Wiederaufbau baurechtlich blockiert? Auch hier vertrete ich Ihre Interessen gegenüber den Behörden konsequent.

Fazit: Waffengleichheit herstellen

Profitieren Sie von meinem langjährigen Erfahrungsschatz aus beiden Welten. Ich weiß, wie Versicherer denken, und nutze dieses Wissen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Haben Sie einen Brandschaden? Warten Sie nicht, bis die Ablehnung im Briefkasten liegt. Lassen Sie uns den Fall von Anfang an in die richtigen Bahnen lenken.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harms, Anwalt für Groß- & Brandschäden

40 Jahre Erfahrung in Großschadensbearbeitung Brandschäden

Was sagen Mandanten

Beratung

Allgemeines Vertragsrecht

Herr Rechtsanwalt Harms hat mich erneut extrem freundlich, schnell und unkompliziert beraten. Dazu bot mir Herr Harms Lösungen an, die ich direkt umsetzen werde und ich fühle mich fachlich und menschlich sehr gut aufgehoben. Herr Harms hat mich kostenfrei beraten, im Rahmen der Erstberatung, und das ist absolut nicht selbstverständlich. Vielen Dank.

von A. M. am 03.11.2025 um 14:27 Uhr

Elementarschaden

Versicherungsrecht

Herr Rechtsanwalt Harms hat durch sein Fachwissen, in meiner Angelegenheit mich sehr gut juristisch Vertreten. Ich kann diesen Rechtsanwalt nur weiter empfehlen.

von D. B. am 23.04.2025 um 16:36 Uhr

Brandschaden

Versicherungsrecht

Herr Harms hat uns in einer schwierigen Ausgangslage zu unserer vollsten Zufriedenheit umfangreich informiert, beraten und vertreten. Ohne ihn würden wir allein auf einen Großteil des Brandschaden sitzen bleiben. Dabei muss es nicht immer vor Gericht gehen. Mit gutem Verhandlungsgeschick hat er zu einem bestmöglichen Vergleich hingewirkt und die Versicherung aus der Komfortzone geholt. Die gute Kommunikation lief aufgrund der Entfernung komplett per Telefon/Mail.

von S. L. am 03.04.2025 um 14:21 Uhr

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BÜROS IN 2 STÄDTEN

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Jahre Erfahrung

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