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Berufsunfähigkeitsversicherung: kein rückwirkend befristetes Anerkenntnis

Der BGH hat in 2 neueren Entscheidungen aus 2020 entschieden, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer für einen zurückliegenden abgeschlossenen Zeitraum kein rückwirkend befristetes Anerkenntnis abgeben kann. Entsprechender Klauseln in den AVB sind wegen Gesetzesverstoß unwirksam. Zu den Auswirkungen dieser Entscheidung auf solch befristete Anerkenntnis lesen Sie bitte nach:

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