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Berufsunfähigkeitsversicherung: kein rückwirkend befristetes Anerkenntnis

Der BGH hat in 2 neueren Entscheidungen (Urteil vom 23. Februar 2022 – IV ZR 101/20 –,BGH, Urteil vom 31. August 2022 – IV ZR 223/21 –) aus 2022 entschieden, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer für einen zurückliegenden abgeschlossenen Zeitraum kein rückwirkend befristetes Leistungsanerkenntnis abgeben kann. Entsprechender Erklärungen sind wegen Gesetzesverstoß in der Regel unwirksam. Lassen Sie befristete Anerkenntnisse bis 2014 zurück von Rechtsanwalt von Boehn überprüfen.

Oder lesen sie zu den Auswirkungen dieser Entscheidungen auf solch befristete Anerkenntnis vorab nach:

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