Die Klägerin beauftragte Rechtsanwalt von Boehn mit der Vertretung gegenüber der … Lebensversicherung AG. Die weigerte sich die Summe der Restschuldversicherung zu zahlen. Die Klägerin und ihr Ehemann hatten bei der Sparkasse Hannover ein Kredit aufgenommen und über den Versicherer den Kredit auch für den Fall des Todes eines Versicherungsnehmers abgesichert.
Der Ehemann der Klägerin suchte eine Gartenlaube auf um dort auch zu übernachten. Das endete fatal. Er setzte einen Holzkohlengrill in Betrieb um die Laube zu heizen. Das hat er nicht überlebt. Er verstarb an Kohlenmonoxidvergiftung.
Der Versicherer wendet ein, der Verstorbene habe den Holzkohlengrill in Selbsttötungsabsicht in Betrieb genommen.
In der mündlichen Verhandlung wies der Vorsitzende der 3. Kammer des Landgerichts Hildesheim darauf hin, dass sie Klage voll Erfolg haben werde. Ob sich eine vorsätzliche Selbsttötung des Ehemannes der Klägerin feststellen lasse, sei demgegenüber zweifelhaft; es kämen auch alternative Gründe für die Inbetriebnahme eines Kohlegrills in Betracht. Um des lieben Friedenswillens schloss die Klägerin dann einen Vergleich:
Vergleich:
- Die Beklagte zahlt an die Sparkasse Hannover auf das Darlehenskonto ..
einen Betrag in Höhe von 28.500,00 €. - Damit sind sämtliche etwaigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem
streitbefangenen Versicherungsvertrag erledigt. - Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Klägerin 25 % und die Beklagte 75 %.